Spitzfindig

■ Zur elternunabhängigen Arbeitslosenhilfe

Einen „fiktiven Unterhaltsanspruch“ gegenüber den Eltern rechnet die Bundesanstalt in Nürnberg einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Arbeitslosenhilfe–Berechtigten an und verweigert damit ganz oder teilweise die Zahlung von Stütze. Wer sie dennoch haben will, muß klagen. Deswegen stiehlt sich das Amt aber noch lange nicht aus seiner Zahlungspflicht. Es erwehrt sich lediglich einer Schar von „Drückebergern“, die auf die faule Tour das Geld des Staates an sich bringen wollen. Die nörgelnden Jobsuchenden verweigern die Aufnahme selbst der einfachsten Tätigkeiten, angeblich, weil sie sich für einen Arbeitsplatz in ihrem erlernten Beruf freihalten wollen. Das Arbeitsamt weiß es besser: Diesen Leuten geht es lediglich darum, ihren Unterhaltsanspruch gegenüber Vater und Mutter zu vereiteln. Der Verdacht liegt nahe, daß die Langzeit–Arbeitslosen absichtlich einen schwer vermittelbaren Beruf erwählt haben, um anschließend nach dem Füllhorn der Alhi greifen zu können. Da ist es nur richtig, wenn die Eltern für die nichtsnutzige Existenz ihrer Brut bezahlen. Schließlich waren sie es, die vor Jahren Kinder in die Welt gesetzt und damit das Problem der Arbeitslosigkeit überhaupt erst geschaffen haben. Tatsächlich fällt wohl ganz anderen Verantwortung für den Mißstand Arbeitslosigkeit zu. Geradezu von „Schwein gehabt“ darf da manch einer reden, wenn das Verursacher–Prinzip in der Sozialgerichtssprechung nicht gilt. Karl Nolte