10 Jahre Haft für Neonazi

■ Landgericht Hannover verurteilt EK–1–Führer Bernd Futter wegen mehrfacher Brandstiftung / Brandanschläge waren „Rechtsradikaler Terror“ / Hannoversche Chefs der Freien Arbeiter Partei Anstifter und Mittäter

Aus Hannover Jürgen Voges

Die 11. Kammer des Landgerichts Hannover hat gestern den „Kameradschaftsführer“ der Neonazi– Gruppe „EK 1“, Bernd Futter, wegen mehrfacher menschengefährdender Brandstiftung zu einer Gesamtstrafe von 10 Jahren Haft verurteilt. Futter wurde schuldig gesprochen, im September 1986 mit verschiedenen anderen Mitgliedern der Freien Arbeiter Partei (FAP) drei Brandanschläge auf von Menschen bewohnte Häuser begangen zu haben. In das Urteil einbezogen wurde eine schon rechtskräftige Strafe von viereinhalb Jahren wegen verschiedener Einbrüche. Die Kammer stützte sich in ihrem Urteil auf das Geständnis des Angeklagten und die im Prozeß verlesene Aussage des später ermordeten Skinheads Roger Bornemann, der ebenso wie Futter zum Zeitpunkt der Anschläge der FAP und später deren Abspaltung „EK 1“ angehörte. In seiner Urteilbegründung hat der Vorsitzende Richter Peter Loeven eine ganze Reihe weitere FAP–Mitglieder, darunter auch den örtlichen FAP–Chef Siegfried Müller, gegen den das Verfahren wegen der Brandanschläge eingestellt worden ist, als Mittäter bezeichnet. Bernd Futter habe am 26.9.86 in der Wohnung von Müller, die gleichzeitig als FAP–Parteizentrale diente, den dort anwesenden mindestens sechs FAP– Mitgliedern gezeigt, wie man Molotow–Cocktails mischt, die gegen „Ausländer und Rote“ eingesetzt werden sollten, sagte der Vorsitzende. Nach einem ersten Anschlag gegen das Hannoversche Jugendzentrum Kornstraße hätten „Müller und Kiem“ gemeint, „das langt noch nicht“. Daraufhin hätten Futter, Müller und ein weiteres FAP–Mitglied noch am gleichen Abend zwei weiter Brandanschläge auf ein türkisches Übersetzerbüro und ein angeblich von „Roten“ bewohntes Haus begangen. Zu dem am darauffolgenden Tag begangenen Anschlag auf ein hannoversches Polizeirevier hat Futter nach Ansicht der Kammer nur Beihilfe geleistet. Als menschengefährdende Brandstiftung wertete das Gericht allerdings einen drei Tage später begangenen Anschlag auf ein weiteres von Ausländern bewohntes Haus, in dem Futter mit zwei anderen FAP– Mitgliedern einen Brand in einem Kellerverschlag legte. Alle Brände seien glücklicherweise frühzeitig entdeckt und gelöscht worden. Die Motive für die Anschläge „reichen“ nach Ansicht des Gerichts „an rechtsradikalen Terror“ heran. Mit diesen Motiven habe sich Futter zwar nicht identifiziert, sie seien aber von ihm gebilligt worden. Mit der 10jährigen Gesamtstrafe folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dennoch bezeichnete der Vorsitzende Loeven das Urteil als „sehr mild“. Man habe das Geständnis und die Tatsache, daß Futter Mittäter und Anstifter genannt habe, im Urteil berücksichtigt.