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Preis für Partnerschaft

Der „Elisabeth–Selbert–Preis“ der hessischen Landesregierung wird kommendes Jahr an Wissenschaftlerinnen vergeben. Der mit 20.000 Mark dotierte Preis wird im jährlichen Wechsel für journalistische bzw. wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die „das Verständnis für die besondere Situation der Frau und die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft fördern“. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen innerhalb der letzten zwei Jahre an hessischen Hochschulen oder vergleichbaren Forschungsinstituten mit Sitz in Hessen entstanden sein. Bei der Bewerbung sollen sie in dreifacher Ausführung vorgelegt werden. Der Preis ist nach der Juristin Elisabeth Selbert benannt, die als eine der „Mütter“ des Grundgesetzes den Gleichberechtigungsgrundsatz durchsetzte. Bewerbungen an: Staatssekretärin Otti Geschka, Gustav–Freytag– Str. 1, 6200 Wiesbaden. Einsendeschluß ist der 28. Februar 1988. taz

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