Eichler: „Ich habe nicht geschossen“

■ Der nach den Schüssen an der Startbahn unter Mordverdacht verhaftete Andreas Eichler weist in einer Erklärung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück / „Ein toter Polizist schadet der Bewegung politisch“ / Eichler: „Konnte eine Einlassung nicht umgehen“

Von Tolmein & Klingelschmitt

Bonn/Frankfurt (taz) - In einer Erklärung zu den Schüssen an der Startbahn hat der seit dem 3. November wegen Mordverdachts inhaftierte Andreas Eichler bestritten, selbst geschossen zu haben. Er sei auch nicht an der Tat beteiligt gewesen und verurteile sie, weil „ein toter Polizist der Bewegung nur schadet“. Eichler nimmt in der dreiseitigen Erklärung auch zu Gerüchten und Zeitungsmeldungen Stellung, er habe umfan greich ausgesagt und Leute belastet. Er teilte mit, „zu dem konkreten Tatvorwurf“ ausgesagt zu ha ben, er habe aber keine Namen von möglichen Entlastungszeugen genannt. Daß der Name Frank Hoffmann, der nach Angaben der Bundesanwaltschaft von Eichler belastet worden sein soll, in Eichlers Erklärung nicht auftaucht, hängt nach Auskunft von dessen Rechtsanwalt Hechler damit zusammen, daß die Erklärung schon älter sei. Aufgrund neuer Tatvorwürfe auch gegen seinen Mandanten (unter anderem nach § 129 a) und neuer Verhaftungen in der Szene sei der Text erst jetzt öffentlich gemacht worden. Außerdem sollte in die Ermittlungen der Staatsan waltschaft nicht eingegriffen werden. Das könnte sich in einem laufenden Verfahren zu Ungunsten des Beschuldigten auswirken. Eichler wolle, erklärte Hechler, mit der Erklärung vor allem klarstellen, daß er mit dem Mord nichts zu tun habe, ihn sogar verurteile und erwarte, daß die, die ihn entlasten könnten, sich ihm gegenüber solidarisch verhalten. Eichler befinde sich in einer miserablen Lage, weil er selber schwer Kontakt mit Leuten aufnehmen könne und auch keine Namen nennen wolle, zumal die Gefahr sehr groß sei, daß sich Leute dann auf ihr Aussageverweigerungsrecht beriefen. Eichler selbst stellt noch fest, daß er kein „Verräter“ sei und nicht versuche, „einen Schuldvorwurf unbegründet abzuwälzen“. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erklärte auf Nachfrage der taz noch einmal ausdrücklich, Andreas Eichler habe den Mörfelden–Walldorfer Startbahngegner Frank Hoffmann bereits am 5. November beschuldigt, ihm den Rucksack mit der Tatwaffe „nach den Schüssen“ übergeben zu haben. Hoffmann wird seit dem 6. November mit Haftbefehl gesucht. Fortsetzung auf Seite 2 Dokumentation des Textes von Eichler und weitere Berichte auf Seite 5