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Bundesrat verabschiedet Berichtspflicht für HIV–Test

Berlin (taz) - Gestern wurde im Bundesrat die Verordnung des Bundesgesundheitsministers über die Berichtspflicht aller Laboratorien und Untersuchungsstellen für den Nachweis von Antikörpern gegen das HIV–Virus verabschiedet. Die Verordnung, die genauere Erkenntnisse über die aktuelle Durchseuchung und Ausbreitungstendenzen des AIDS auslösenden Virus bringen soll, tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Diese Entscheidung nahmen Vertreter der Deutschen und Berliner AIDS–Hilfen zum Anlaß, noch einmal auf die Probleme im Zusammenhang mit der Aussagekraft des Tests und der Durchführung und notwendigen Anonymität von Tests und Testergebnissen hinzuweisen. Karl Lemmen, psychologischer Berater in der Berliner AIDS–Hilfe, bestärkte noch einmal die Auffassung, daß der Test kein Mittel der Prävention sei und die Präventionsempfehlungen unabhängig vom Testergebnis immer die gleichen sein müßten. Eberhard Zastrau, Pressesprecher der Deutschen AIDS–Hilfe, bestätigte die wichtige Funktion des Tests in der Erforschung von AIDS, beklagte aber, daß es zwar aktuell nicht zu wenig Quellen für wissenschaftliche Daten gebe, aber allzuoft nicht die richtigen Fragen an diese Daten gestellt würden. Elmar Kraushaar

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