Geldstrafe wegen Aussageverweigerung

■ Landgericht Mainz: Drogenberaterin soll Ordnungsgeld bezahlen, weil sie Namen eines Klienten nicht mitteilen will

Mainz (taz) – Ute Butsch, Drogenberaterin des „Fördervereins des Jugendtreff Bingen e.V.“, muß nach einer Entscheidung des Landgerichts Mainz 500 Mark Ordnungsgeld bezahlen, weil sie den Namen eines Klienten nicht preisgeben will. Die Zahlung des Ordnungsgeldes befreit sie allerdings nicht von der Verpflichtung zur Aussage. Sollte sie sich weiterhin weigern, droht ihr Beugehaft, denn nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und der 1.Strafkammer in Mainz haben Drogenberater kein generelles Aussageverweigerungsrecht.

Für den Caritasverband der Diözese Mainz – dort ist der Förderverein angeschlossen – ist der Fall von Ute Butsch ein Präzedenzfall. Sollte die 25jährige Sozialarbeiterin tatsächlich zu einer Aussage gezwungen werden können, „können wir jegliche Beratungsarbeit in solchen Fällen vergessen“, meinte der Sprecher der Caritas, Otto Weber, zur taz. Entscheidend sei gerade bei der Suchtberatung die „Wahrung der Vertraulichkeit“.

Frau Butsch soll zur Aufklärung eines Einbruchdiebstahls beitragen. Eine unbekannte Person hatte ein Fiat Cabriolet aufgeschlitzt und dort einen Schirm und eine Halogentaschenlampe entwendet. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 3.000 Mark. Gefunden hatten die Ermittlungsbehörden in dem Fahrzeug einen Zettel, auf dem der Name der Bingener Drogenberaterin und ein Termin notiert waren. Die Staatsanwaltschaft schloß daraus, daß es sich bei dem oder der Täterin möglicherweise um einen Klienten von Frau Butsch gehandelt habe. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Strafverfolgung müsse in diesem Fall das Interesse der Drogenberatung zurückstehen, so das Landgericht. Zwar bestünde die „Gefahr eines Vertrauensschwundes, der die Arbeit der Drogenberatungsstellen zumindest vorübergehend beeinträchtigen könne“, doch die „Wahrung staatlicher Belange“ ließe keine andere Entscheidung zu. Auch die Höhe des Ordnungsgeldes von 500 Mark sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Der rheinland- pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) ist allerdings anderer Ansicht als die Justiz. Er sprach Ute Butsch seine persönliche Hochachtung aus. Schon auf Grund der aktuellen Gesetzeslage könne Frau Butsch die Aussage verweigern. Diese will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Felix Kurz