Gericht rügt Freistaat Bayern

München (taz) - Mit einer einstweiligen Verfügung wird dem bayerischen Innenministerium verboten, dem Münchner Rechtsanwalt Wächtler zu unterstellen, er mache „standeswidrige Reklame“ für seine Tätigkeit und verstehe es, Standesregeln elegant zu umgehen. Andernfalls droht dem Freistaat Bayern ein Ordnungsgeld von 50.000 Mark. Anlaß für den ministeriellen Rundumschlag war ein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung, der sich unter Bezugnahme auf den Rechtsanwalt mit der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei Vorbeugehaft beschäftigte. In einem Urteil, das vom Innenministerium begrüßt wird, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß künftig in Sachen Beugehaft nicht mehr in einem öffentlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden kann, sondern nur nach dem „Freiheitsentziehungsgesetz“ im Rahmen der sogenannten „Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGG) und damit „heimlich“ vor dem Amtsgericht. Gleichzeitig bedeutet dies, daß die Polizei bei einer Vorbeugehaft keinen richterlichen Beschluß braucht. „Die Polizei will möglichst viel Spielraum bei möglichst wenig Kontrolle“, kommentierte Wächtler in einem Artikel der Münchner Boulevardzeitung TZ diese Rechtssprechung. Lui