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„Normale“ U–Haft für Ulla Penselin

Hamburg (taz) - Nachdem in der letzten Woche der in München– Neudeck einsitzenden Ingrid Strobl Haftverbesserungen zugestanden worden waren, haben sich jetzt auch die Haftbedingungen für die Hamburgerin Ulla Penselin gelockert. Nach Angaben ihres Anwaltes Manfred Böddeling darf seine Mandantin zukünftig an Gemeinschaftsveranstaltungen wie dem Gottesdienst, dem Hofgang, den Sport– und Musikangeboten teilnehmen. Ulla Penselin darf darüber hinaus in größerem Umfang Besuch ohne Trennscheibe empfangen und Privatkleidung tragen. Nach wie vor darf sie allerdings nicht mehr als 20 Bücher in ihrer Zelle unterbringen, Zeitungen unterliegen weiter der Kontrolle, und Beamte überwachen ihre Besucher. Sie darf sich auch nicht mit Gefangenen treffen, die aufgrund des Paragraphen 129a (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) in Untersuchungshaft einsitzen. Böddeling kann sich nicht erklären, warum der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, Dr. von Gerlach, die Haftbedingungen jetzt angeordnet hat. Der Anwalt hatte vor kurzem lediglich den Zwang zum Tragen von Anstaltskleidung reklamiert. Ulla Penselin und Ingrid Strobl sitzen seit dem 20. Dezember in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, die feministische Gruppe „Rote Zora“ unterstützt zu haben und an Anschlägen gegen Genforschungsreinrichtungen beteiligt gewesen zu sein. mib

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