: Euro–Fahndung
■ Steffen Wernery als Pilotprojekt
Vor gut zwei Wochen inszenierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen Konflikt, in dem die gewohnten Rollen in der Sicherheitspolitik glatt vertauscht schienen. Ausgerechnet die sozialdemokratisch angehauchte GdP warf den Scharfmachern aus dem Hause Zimmermann verantwortungslose Laxheit vor. Gegenstand der Auseinandersetzung: Die Bundesregierung hat sich in dem sogenannten Schevener–Abkommen verpflichtet, ab 1991 die Grenzkontrollen zu den benachbarten EG–Ländern abzuschaffen. Zimmermanns Wadenbeißer Spranger sah sich unvermutet in eine Ecke gedrängt, die ihm völlig fremd ist - nämlich als unfreiwilliger Förderer europäischer Kriminalität. So schwer es fällt, an diesem Punkt muß man Spranger in Schutz nehmen. Wem die Entwicklung europäischer polizeilicher Zusammenarbeit bislang noch entgangen ist, muß spätestens am Fall des Hacker–Funktionärs Steffen Wernery gemerkt haben, daß sie bereits hochentwickelt ist. Die von der GdP in der Öffentlichkeit beklagte fehlende Harmonisierung der jeweiligen Gesetzeslage innerhalb der EG besteht zwar und wird innerhalb weniger Jahre sicher auch nicht beseitigt sein. Daraus jedoch den Schluß zu ziehen, ein europäischer Fahndungsraum existiere nicht, ist schlicht naiv. Es ist reine Propaganda zu behaupten, ohne ein europäisches Strafgesetzbuch und ohne eine EG–weite Polizeizentrale, vergleichbar dem amerikanischen FBI, sei die Polizei hilflos. Tatsächlich gibt es sowohl eine Europazentrale von Interpol als auch eine EG–Institution für die Verfolgung im „Terrorismus–Bereich“. Der Verein nennt sich TREVI und ist mit Polizei und Geheimdienstlern aus allen EG–Staaten besetzt. Selbst ein Blick in die Polizei–Fachliteratur zeigt, daß die Diskussionen um ein europäisches BKA von den tatsächlichen Diskussionen eher ablenken. Die Praktiker sind längst dabei, den kurzen Dienstweg zu perfektionieren. Jürgen Gottschlich
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