Siemens diskriminiert Grüne

■ Firmeninterne Regelung: Begünstigungen für Siemensmitarbeiter, die politisches Mandat oder öffentliches Amt ausüben, gelten nicht für Grüne oder Alternative /

München (taz) - Fast 300 MitarbeiterInnen der Firma Siemens üben das eine oder andere politische Mandat aus. Vom Bundestag bis zum Gemeinderat sind die MitarbeiterInnen des Elektrokonzerns vertreten. Dafür gibt es auch Begünstigungen im Betrieb, die weitgehend denen des Öffentlichen Dienstes gleichen. So erhalten Bundestagskandidaten und Landtagskandidaten eine bezahlte Freistellung. Doch das gilt nicht für alle. Abgeordnete der Grünen werden bei Siemens weder freigestellt noch befördert. „Die Richtlinien gelten nicht für Kandidaten oder Mandatsträger extremer oder solcher Parteien (z.B. Grüne/Alternative), die sich nicht ausdrücklich von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele distanzieren oder sogenannte basisdemokratischen Beschlüssen Vorrang vor parlamentarischen Entscheidungen einräumen und dadurch die parlamentarische Gesetzgebung unterlaufen“, heißt es einem internen Firmenpapier von 1987. Der bayerische Landtagsabgeordnete der Grünen, Hartmut Bäumer, hält diese „willkürliche und diskriminierende Ausgrenzung Grüner und alternativer Mandatsträger für unvereinbar mit dem geltenden Verfassungs– und Betriebsverfassungsgesetz“. Die Diskriminierungspraxis verstoße klar gegen Paragraph 75 des Betriebsverfassungsgesetzes, der die Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen regelt. Gleichzeitig fördere der Konzern, der mit der Kernenergie und Rüstungsgeschäften Millionenumsätze macht, zwangsläufig solche Politiker, die sich für Siemens einsetzen. In einem Brief an den Siemens–Vorstand fordern die bayerischen Grünen den Konzern auf, diese rechtswidrige Ausgrenzungspraxis zu beenden und erwarten bis zum 25.März eine Antwort von den Herren. Siemens–Sprecher Peter Ruppenthal erklärte, diese „generelle Regelung“ existiere seit 1975 und sei damals für rechtsradikale Parteien vorgesehen gewesen. lui