: Zum Plündern frei
■ In Wellington beraten Vertreter aus 37 Ländern, wie man antarktische Bodenschätze ausbeuten kann
Von Gerd Rosenkranz
Während am heutigen Nachmittag die Abgeordneten in Bonn noch darüber streiten, wie und ob die letzte noch fast unberührte Zone dieser Erde vor industrieller Ausplünderung bewahrt werden kann, sitzen im neuseeländischen Wellington Vertreter aus 37 Ländern zusammen, um für diese Ausplünderung endgültig die Weichen zu stellen. Es geht um die Antarktis, seit langem Objekt der Begierde jener Staaten, die sich seit 1961 im sogenannten Antarktisvertrag zusammengeschlossen haben. Seither rangeln sie um die besten Startpositionen bei der Ausbeutung der unter dem Eis vermuteten gewaltigen Rohstofflagerstätten. Dem Antarktisvertrag gehören neben zwölf Unterzeichner–Staaten von 1961 heute 25 weitere Länder mit unterschiedlichen Rechten an. Der Vertrag, der ab 1991 revidiert werden kann, regelt unter anderem die Forschungsfreiheit in der Antarktis, die Nichtmilitarisierung sowie das Verbot von Atombombentests und Atommüllagerung. Die Ausbeutung der Rohstoffe regelt er nicht. Seit 1982 wird darüber hinter verschlossenen Türen verhandelt, auch unter Beteiligung der Bundesrepublik verhandelt. Das Rohstoffabkommen soll noch im Mai unterzeichnet werden. Greenpeace befürchtet für das noch intakte, aber hochempfindliche Ökosystem um den Südpol „katastrophale und irreversible Schäden“. Aufgrund der „klimatischen Bedingungen und der außerordentlichen Bakterienarmut“ könne sich die Natur nur sehr schwer erholen, etwa nach einem bei Ölbohrungen nicht seltenen unkontrollierten Ölaustritt. Die Organisation fordert deshalb statt des Rohstoffabkommens ein unbefristetes Moratorium und den „Verzicht auf jede ökonomische Erschließung und Nutzung der Antarktis“. Dieser Forderung haben sich die Grünen und die SPD–Fraktion im Bundestag angeschlossen. Das Kabinett legte in der vergangenen Woche die Marschroute für die bundesdeutsche Regierungsdelegation in Wellington fest. Man will beides: die Unterzeichnung des Rohstoffabkommens und einen „wirksamen Schutz der leicht verletzlichen antarktischen Umwelt“.
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