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Ausgewichen

■ Der Freispruch für taz und Kunzelmann

Jemand, der bis zu den Ohren im Sumpf steckt, ist schlichtweg dreckig. Ist aber dieser jemand ein Politiker oder gar ein ganzes Politikergremium wie der Berliner Senat, dann wird aus einer Erkenntnis des gesunden Menschenverstands eine Beleidigung. So jedenfalls liest sich die Logik der Berliner Staatsanwaltschaft, die jetzt zum zweiten Mal einen erfolglosen Dash–Reinwasch–Test für den korruptionsbeladenen Berliner Senat durchgeführt hat. Im Prozeß gegen Dieter Kunzelmann und die taz hat sie verzweifelt dafür gekämpft, daß man bis zum Halse im Bau–Sumpf steckende Politiker in der Öffentlichkeit nicht als das bezeichnen darf, was sie offenkundig sind. Gestern nun endete dieser prozessuale Reinwaschversuch auch in der zweiten Auflage zwar mit einem Freispruch für Kunzelmann und die taz, doch hinterläßt dieses Urteil einen üblen Beigeschmack, denn um die wichtigen Entscheidungen hat sich das Gericht mit einem juristischen Ausweichmanöver gedrückt. Es hat die Charakterisierung des Berliner Senats als „kriminelle Vereinigung“ für verunglimpfend erklärt, ohne zu prüfen, ob diese Beschreibung nicht doch der Wahrheit entspricht. Und es hat bewußt die in diesem Prozeß angelegte Grundsatzfrage umgangen, ob Journalisten in Zukunft ihre Interviewpartner an die Kette legen müssen, um vor strafrechtlichen Konsequenzen sicher zu sein. Vera Gaserow

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