: Landtag in Hannover für Verbot der FAP
■ Erstmals hat sich ein CDU/FDP-beherrschtes Landesparlament für ein Verbot der rechtsradikalen "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei ausgesprochen / Regierung Albrecht soll Antrag prüfen / Grüne...
Landtag in Hannover für Verbot der FAP
Erstmals hat sich ein CDU/FDP-beherrschtes Landesparlament
für ein Verbot der rechtsradikalen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ ausgesprochen / Regierung Albrecht soll
Antrag prüfen / Grüne stimmen mit großem Bedenken zu /
Aus Hannover Jürgen Voges
Der niedersächsische Landtag hat sich gestern einstimmig für ein Verbot der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. In einem von allen vier Fraktionen - CDU, FDP, SPD und Grüne unterstützten Beschluß forderte das Landesparlament die Regierung Albrecht auf, zu prüfen, ob ein Verbotsantrag gegen die FAP „rechtlich hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und von einer überwiegenden Mehrheit der Länder mitgetragen würde“. Für den Falle eines positiven Ergebinisses dieser Prüfung verlangt der Landtag eine „entsprechende Initiative“ des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung. Alle Fraktionen stimmten auch einem Zusatzantrag der Grünen zu, wonach die Landesregierung spätestens bis zum 31.3. nächsten Jahres über die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wegen des Verbots zu berichten hat.
Der Landtagsabgeordnete und hannoversche Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD), der den Antrag zum FAP-Verbot ursprünglich gestellt hatte, bezeichnete in der Debatte die FAP als „legalen Arm der neonazistischen Bewegung“. Solange es Menschen gebe, die die Verbrechen des Nationalsozialismus leugneten, sei der Nationalsozialismus nicht bewältigt. Die SPD hatte ursprünglich nicht nur einen Prüfungsauftrag an die Landesregierung vergeben wollen, sondern sofort eine niedersächsische Verbotsinitiative im Bundesrat verlangt. Auf den jetzt verabschiedeten Kompromiß hatte man sich geeinigt, nachdem die CDU eine Verbotsinitiative nicht mehr von der „politischen Zweckmäßigkeit“ Fortsetzung auf Seite 2
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abhängig machte. Die Grünen stimmten dem Antrag am Ende nur mit großen Bedenken zu, da er das „Ob“ und das „Wann“ eines Verbotes zu sehr ins Belieben der Landesregierung stelle. Mit dem Beschluß hat sich zum erstenmal ein CDU/FDP -beherrschtes Landesparlament für ein FAP-Verbot ausgesprochen.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte bereits vor einiger Zeit einstimmig die Forderung nach einem FAP-Verbot unterstützt.
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