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Berlins „Kriminellenzentrale“

■ Das Bundeszentralregister enthält 4,5 Mio. Daten über „straffällig gewordene Personen“

Zu einer Besichtigung des Bundeszentralregisters, in dem sämtliche Daten über straffällig gewordene Personen aus der gesamten Bundesrepublik und Berlin (West) und das Gewerbezentralregister gespeichert sind, machte sich gestern vormittag der SPD- Vorsitzende Vogel in die Neuenburgerstraße auf. Vogel, der die dem Generalbundesanwalt unterstellte Anlage im Bezirk Kreuzberg im Jahr '74 während seiner Amtszeit als Bundesjustizminister eingeweiht hatte, begründete seine Visite unter anderem damit, er wolle sich über den Datenschutz dort informieren. Vom Leiter Uhlig wurde ihm versichert, daß die Anlage mit über 4,5 Millionen registrierten Personenangaben, „ein Musterprojekt des Datenschutzes“ sei.

Eine sogenannte unbeschränkte Auskunft erhalten laut Uhlig nur Justizbehörden sowie Polizei- und Ausländerbehörden. Ihre Anfragen würden im wesentlichen schriftlich oder über eine Spezialleitung der Bundespost gestellt, eine unmittelbare Verbindung zum Computer sei von außen aber nicht herstellbar, weil es sich bei diesem um „keine Dialogstation“ handele.

Bei Anfragen für die Ausstellung von Führungszeugnissen werden nur beschränkte Auskünfte erteilt. Nicht herausgegeben würden bespielsweise Angaben über Erststrafen in der Höhe bis zu 90 Tagessätzen. Die Speicherungsdauer der Eintragungen ist sehr unterschiedlich. Sie ist von der Strafhöhe abhängig. Spätestens bei Vollendung des 90. Lebensjahres werden alle Daten gelöscht. Es ist aber möglich, einen Antrag auf vorzeitige Löschung zu stellen. Wer wissen möchte, ob und mit wieviel Eintragungen er im Zentralregister gespeichert ist, kann bei der Meldebehörde einen Antrag auf Selbstauskunft stellen. Das vollständige Register wird dann dem zuständigen Amtsgericht übersandt und kann dort eingesehen werden.

plu

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