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Komitee für Grundrechte kritisiert Blockierer-Amnestie

Berlin (taz) - Kritik an den Gesetzesvorschlägen für eine Amnestie für Sitzblockierer hat jetzt das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“, einer der Initiatoren der letzten größeren Blockadeaktion in Fischbach, geäußert. Der Vorstand des Komitees fordert insbesondere die SPD auf, ihre Vorschläge zurückzuziehen.

Wie berichtet wollen auf Initiative des Saarlands die SPD -regierten Bundesländer am 9.Juli einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, der all den Demonstranten Straffreiheit zusichern soll, die vor dem Stichtag 13.Mai 88 wegen einer Sitzblockade gerichtlich belangt werden. Als Stichtag hatten die SPD-Länder die Veröffentlichung des Blockade-Urteils des Bundesgerichtshofs gesetzt, das Sitzblockaden generell als Nötigung einstuft.

„Diejenigen, die gewaltfrei für den Frieden demonstrierten, bedürfen keiner gesetzesförmigen Amnestie“, schreibt jetzt das Komitee, denn „sie leisten zivilen Ungehorsam, weil sie davon überzeugt sind, in doppelter Weise Rechtes zu tun.“ Ein juristischer Schlußstrich, wie durch die Amnestiepläne angestrebt, liefe „auf nichts anderes als eine geteilte Pazifierungsstrategie hinaus: die guten Demonstrierenden bis zum Schlußstrich-Termin - und die schlechten, denen danach kein zureichendes Motiv demokratisch-friedenspolitischer Art mehr zugebilligt werden kann.“ Kritik übt das Grundrechte -Komitee auch an dem Grünen-Vorschlag, der eine Strafrechtsreform des Nötigungsparagraphen mit einem Straffreiheitsgesetz kombiniert. Der Vorschlag greife zu kurz, weil er keine ersatzlose Streichung des Nötigungsparagraphen vorsehe. Auch mit einem gut durchdachten Straffreiheitsgesetz könne man bestenfalls „symbolisch und kostenlos friedensbewegte Freundlichkeit darstellen“. Das sei jedoch ein „Bärendienst“, wenn zugleich durch die Sicherheitsgesetze die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit eingeschränkt werde.

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