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Gewaltiger Freispruch

■ Nicht genug Widerstand gegen Vergewaltigung

Freigesprochen wurde am Mittwoch von der ersten Strafkammer des Bremer Landgerichts der 59jährige Fritz W., der angeklagt war, die 60jährige Rentnerin Irmgard E. vergewaltigt zu haben (vgl. ausführlich taz v. 29.3.). Schwere Bedenken sowohl zu den Aussagen des wendigen, wortgewandten Angeklagten als auch des völlig blockierten und fast sprechunfähigen Opfers bekundete Richter Bohlmann bis zuletzt. Daß die „sexuellen Handlungen“ gegen den Willen der Frau erfolgt waren, daran hatte auch die Strafkammer kaum Zweifel. Aber ob die Frau für den Tatbestand der Ver -gewaltigung eindeutig genug Widerstand geleistet hatte, ob der Mann ihr Sträuben, Wegschubsen und Beine -Zusammenkneifen nicht gar als „normale Ziererei“ (Richter Bohlmann) hatte verstehen dürfen, das blieb bis zuletzt unklar.

Ein psychologisches Gutachten tat sein Übriges. Es bescheinigte der 60jährigen nicht nur eine „gesteigerte sexuelle Appetenz“, sondern leitete aus ihrem Übergewicht auch Versuche der „oralen Befriedigung“ und damit der „Triebhaftigkeit“ ab.

In seinem letzten Wort hatte der frühere Vertreter und mehrfach wegen Betrügereien vorbestrafte Angeklagte erklärt, woran man als Mann merkt, ob die Frau will: Wenn sie sich an die Brust fassen läßt, dann will sie. Vor Gericht hatte Irmgard E. eine Woche zuvor mühsam herausgebracht: „Er hat ja an meiner Brust angefaßt und rumgelutscht, scheußlich war das - das kenne ich ja gar nicht.“ Daß ohne Zweifel Strumpfhose und Unterhose des Opfeflüchtig an einem Bein heruntergezogen worden waren, daß der Mann nach seinem Samenerguß die Frau mit 20 Mark fürs Taxi sofort weggeschickt hatte, daß die Version des Angeklagten viele Ungereimtheiten aufwies, fiel nicht mehr ins Gewicht.

Staatsanwalt Hans-Henning Hoff hatte wegen „versuchter Vergewaltigung“ eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, weil auch das Opfer nicht mehr sicher hatte sagen können, ob Fritz W. nun „drin gewesen“ war oder nicht. Der Angeklagte, der sich noch damit gebrüstet hatte, in einer anderen Angelegenheit eine „perfekte, astreine polizeiliche Aussage“ hingekriegt zu haben, weinte laut vor Erleichterung, als er freigesprochen wurde: Er hat noch eine Bewährungsstrafe offen. S.P

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