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Pressefreiheit wertlos?

Ein Grundrecht wird umgangen  ■ G A S T K O M M E N T A R

Den tazlern müssen die Ohren klingen, wenn sie darüber nachsinnen, was und mit wem in der Zeit zwischen dem 23. und 30.November vergangenen Jahres von ihren Telefonapparaten in Frankfurt aus gesprochen wurde. Rief vielleicht ein Informant an, der Einzelheiten oder neue Zusammenhänge der Frankfurter Bau-Bestechungsaffäre mitteilen wollte? Oder vielleicht ein Mitarbeiter einer oberen Bundesbehörde, der im Schutze der zwischen ihm und dem Journalisten vereinbarten Vertraulichkeit Kenntnisse über Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Volkszählung meinte preisgeben zu müssen? Wo liegen die Mitschnitte dieser Gespräche jetzt? Wer hat sie abhören können oder wird sie in Zukunft noch abhören dürfen?

Der Vorgang zeigt, daß derzeit kaum ein Grundrecht so leicht verletzlich ist wie das der Pressefreiheit. Unbestritten ist immerhin, daß zu einer funktionierenden Presse der Informationsschutz gehört. Allein: Kein Mittel bleibt unversucht, dieses eh nur schwach geschützte Rechtsgut einfach auszuhöhlen, in dem man es umgeht. Denn was nützt das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn einfach ein Telefon abgehört oder eine Redaktion durchwühlt wird?

Jonny Eisenberg

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