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Düsseldorf ermittelt weiter gegen BlockiererInnen aus Rheinhausen

Düsseldorf/Duisburg (taz) - Die Strafverfolgungsbehörde in Düsseldorf wird ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung gegen die Stahlarbeiter der Rheinhausener Krupp -Hütte fortsetzen. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Stahlarbeiter, die am 11. April '88 aus Protest gegen die Schließung ihres Werkes eine der Rheinbrücken in der Landeshauptstadt blockiert hatten.

Die Ermittlungen richten sich gegen Unbekannt. Im Gegensatz zur Düsseldorfer hat Staatsanwaltschaft Duisburg am Montag mitgeteilt, sie habe inzwischen „den größten Teil“ der Ermittlungen gegen die blockierenden Stahlarbeiter eingestellt. Insgesamt waren in Duisburg im Zusammenhang mit den Straßenblockaden im Ruhrgebiet vom 10. Dezember vergangenen Jahres 23 Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet worden.

Der Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft, Walter Otto, hatte erklärt, es könne nicht von verwerflichen Motiven der Stahlarbeiter ausgegangen werden. Die Straßen und Brückenblockaden am 10. Dezember 1987 liegen „in der Zeit der Hiobsbotschaft von der Werkschließung“. Darüber hinaus seien diese Protestformen beim größten Teil der Bevölkerung auf Verständnis gestoßen, sagte Otto zu den Gründen für die Einstellung der Verfahren.

jomi

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