Gift für jedermann

■ Pflanzenschutzmittel sind trotz verschärfter Gesetze im Handel frei erhältlich / Unzureichende Kontrollen / Teilweise fahrlässiges Personal

Giftige Pflanzenschutzmittel stehen trotz der Verschärfung des Pflanzenschutzgesetzes seit dem 1.Juli in vielen Berliner Geschäften noch frei zugänglich im Regal. Auf diesen Mißstand machte gestern die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam. In einer Untersuchung vom 6. bis zum 12.Juli überprüfte sie 86 Geschäfte und stellte 46 Verstöße gegen das Gesetz fest, erklärte Hans-Peter Brix, Umweltberater der Verbaucherzentrale. Nach den am 1.Juli in Kraft getretenen neuen Bestimmungen dürfen Pflanzenschutz und Düngemittel im Einzelhandel in der Form der Selbstbedienung nicht mehr verkauft werden. Die Verkäufer sind verpflichtet, ihre Kunden über Pflanzenschutzmaßnahmen und mögliche Gesundheitsschäden zu beraten. Doch dies, so Brix, werde besonders in Bau- und Heimwerkermärkten, sowie in Kaufhäusern nicht beachtet.

„Teilweise sind uns sogar Mittel verkauft worden, die nach der Giftverordung nur beim Vorzeigen des Personalausweises und nach einer Eintragung in ein Giftbuch ausgehändigt werden dürfen.“ In Fachgeschäften und Gartencentern sei man dagegen meist gut informiert worden. „Das Ergebnis unserer Untersuchung zeigt, daß die Neuregelung stärker überprüft werden müßte“, forderte Brix gestern. Zuständig dafür ist das Pflanzenschutzamt, doch dort sei bislang nur eine Person mit der Kontrolle der Einzelhandelsgeschäfte beauftragt. Außerdem fordert die Verbraucherzentrale, daß nicht nur Pflanzenschutz-, sondern auch auch Insektenschutzmittel, die zum Teil die gleichen Gifte enthalten, in die Neueregelung miteiunbezogen werden sollen.

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