: Aufgezwungener Hungerstreik-betr.: "Sozi-Empfänger weiter auf Diät", taz vom 8.7.88
Betr.: „Sozi-Empfänger weiter auf Diät“, taz vom 8.7.88
Mich interessiert brennend, woher der Grundlagenberechnung von 424 DM stammt, denn meine Grundlagenberechnung auf der Behindertenstelle (wegen Therapie und Arbeitsunfähigkeit infolge Haftschäden) liegt bei genau 412 DM. Nicht zu vergessen, daß in dieser Grundlagenberechnung enthalten sind - und somit dem Frühstück noch abgezogen werden müssen! -: 40,70 DM Energiepauschale für Strom, 20,40 DM Fahrkostenpauschale für Bahn und Bus.
Das Geld, das wirklich für Nahrungsmittel übrig bleibt, sieht bei allen Sozialhilfeempfängern gleich aus, nämlich nach Abzug von Strom und Fahrtkosten kannst du rechnen wie wild. Tägliche warme Mahlzeiten, womöglich noch von frischem Gemüse, davon träumt bestimmt jede/r SozialhilfeempfängerIn. Vitaminreiche Ernährung, woraus zumindest eine Diät besteht, ist pure Utopie. Insofern stimmt eure Überschrift keineswegs. Richtiger wäre zu sagen/schreiben: „Sozi -Empfänger im aufgezwungenen Hungerstreik“. Die jährliche Teuerungsrate infolge von Infaltion und Profitwirtschaft ist noch nie in der Berechnung der Sozialhilfe eingegangen. Die Sozialhilferealität entspricht in keiner Weise dem gesellschaftlichen Lebensstandard, nicht mal dem alternativ -asketischen Konsumverzicht. Konsumverzicht ist für SozialhilfeempfängerInnen keine revolutionäre Perspektive, sondern tägliche Wirklichkeit. (...)
Ilse Schwipper, Berlin 27
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