: Tanzrecht für alle
■ Diskothekenbesitzer soll wegen Ausländerfeindlichkeit die Konzession entzogen werden / Eigentümer des „Flashdance“ ist bei Tests mehrmals aufgefallen
Erstmals soll einem Berliner Diskothekenbesitzer die Konzession entzogen werden, weil er Ausländern den Zutritt in die Diskothek „Flashdance“ verwehrt hat. Die zuständige Wirtschaftsstadträtin im Bezirk Charlottenburg, Monika Wissel (SPD), erachtet seine „persönliche Zuverlässigkeit“ für nicht gegeben. Der Eigentümer, ein Grieche, dem neben dem „Flashdance“ auch das „Big Apple“, das „Linientreu“ und das „Space“ gehören, war bereits im vergangenen Jahr bei „gezielten Diskothekentests“ der Ausländerbeauftragten John aufgefallen. Er wurde mehrmals abgemahnt. Gegen die angekündigte Absicht, ihm die Konzession zu entziehen, kann er Widerspruch beim Wirtschaftssenator einlegen. Der nächste Schritt wäre ein Verfahren beim Verwaltungsgericht.
Die rechtliche Grundlage dieser bisher einmaligen Maßnahme ist eine 1985 geänderte „Änderungsvorschrift“ zum Gaststättengesetz. Danach ist ein Gastwirt „unzuverlässig“, wenn er willkürlich Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Rasse, ihrer Herkunft oder ihrer Nationalität vom Besuch seiner Gaststätte ausschließt. Im vergangenen und in diesem Jahr hatte sich bei einer Serie von Tests gezeigt, daß in etwa der Hälfte der besuchten Diskotheken Ausländer nicht hereingelassen werden.
Alle jungen Ausländer in Berlin wurden per Rundfunk und in den Zeitungen aufgefordert, negative Erfahrungen mit Diskotheken der Ausländerbeauftragten mitzuteilen. „Ich habe mir zum Ziel gesetzt, daß eine Abweisung in zwei Jahren nur noch die Ausnahme sein wird“, sagt Frau John.
E.K.
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