: Unvermeidbar illegal
■ In Niedersachsen ist die illegale Lagerung von Atommüll erlaubt, weil eine gesetzmäßige Lagerung nicht möglich ist
D O K U M E N T A T I O N
Elf aufgeblähte Atommüllfässer lagern seit Anfang des Jahres illegal auf dem Gelände der Braunschweiger Entsorgungsfirma für Nuklearmedizin „Amersham Buchler“. Die Grünen verlangten gestern in einer Kleinen Anfrage ein Ende der rechtswidrigen Lagerung. Wir dokumentieren den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig, mit dem diese die Strafanzeige zweier Grünen Ratsmitglieder zu den Akten legte.
Die Ermittlungen haben ergeben, daß die Firma Amersham Buchler ihre radioaktiven Abfälle in Fässern konditioniert an die für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen zugelassene Landessammelstelle in Steyerberg abgegeben hat.
Fünf dieser Fässer wurden wegen Bläherscheinungen, sechs weitere Fässer wegen leichter Korrosionsschäden am 6.1.1988 von der Landessammelstelle der Firma Amersham Buchler zurückgegeben. Diese Fässer lagern noch heute auf dem Gelände der Firma Amersham Buchler in Braunschweig. Da die Fässer radioaktive Abfälle beinhalten, die der Abgabepflicht des Atomgesetzes unterliegen, das Gelände der Firma keine zugelassene Landessammelstelle ist, ist insoweit der objektive Tatbestand des § 326 StGB (Umweltgefährdende Abfallbeseitigung) nach hiesieger Auffassung erfüllt.
Eine Strafverfolgung kommt dennoch nicht in Frage, da ein gesetztmäßiges Handeln den Beschuldigten in diesem Fall aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Es gibt derzeit keine Landessammelstelle, die die beanstandeten Fässer zur Zwischenlagerung annähme.
Bislang ist die Ursache des Aufblähens und des Eintritts der Korrosionsschäden nicht bekannt, so daß den Beschuldigten auch nicht vorgeworfen werden kann, sie hätten fahrlässig oder gar vorsätzlich die Lagerunfähigkeit in einer Landessammelstelle herbeigeführt. Gelegentliches Blähen von Fässern ist auch in anderen Lagern beobachtet worden. (...)
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