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Demo-Hick-Hack

■ Polizei wollte Demonstration homosexueller Menschen verbieten / Das Verwaltungsgericht entschied anders

Die Diskriminierung von Schwulen und Lesben, die am Dienstag von einem deutsch-amerikanischen Volksfest verscheucht worden waren (die taz berichtete), nimmt kein Ende. Jetzt sollen sie auch nicht mehr öffentlich ihren Protest äußern dürfen. Die für heute von der AL und dem AStA der TU geplante Kundgebung am Kudamm/Ecke Joachimsthaler Straße sollte mit einer fadenscheinigen Begründung auf den Wittenbergplatz verlegt werden. Die Anweisung kam, nach Informationen der taz, von Innensenator Kewenig. Bereits am Mittwoch hatten AL und der AStA der TU die Demonstration mit rund 300 Teilnehmern angemeldet. Der Staatsschutz hätte selbst den Joachimsthaler Platz als Ausweichmöglichkeit vorgeschlagen, erklärte gestern ein AStA-Sprecher. Auch die örtliche Polizeiwache, die sich am Donnerstag telefonisch über Einzelheiten der Demo erkundigte, habe keine Bedenken geäußert.

Gestern früh erteilte dann die Landespolizeidirektion das Verbot. In der Begründung heißt es u.a., daß man den Interessen des freifließenden Verkehrs (!!!!! der Säzzer), der Verkäufer und Konsumenten eher nachzukommen habe als dem Demonstrationsinteresse von rund 300 Menschen.

Die AL und der TU-AStA legten gegen die Demoverlegung auf den Wittenbergplatz sofort Einspruch beim Verwaltungsgericht ein. Wie kurz vor Redaktionbsschluß bekannt wurde, hatte der Einspruch Erfolg. Die Demonstration findet also heute um 10.30 Uhr am Kudamm/Ecke Joachimsthaler Straße statt.

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