Planmäßige Alibi-Frauen

■ Frauenbeauftragte im Haushalt '89 als feste Planstellen

Die bezirklichen Frauenbeauftragten sind jetzt erstmals im Haushaltsplan 1989 als feste Planstellen vorgesehen. Das beschloß der Senat auf Vorschlag von Innensenator Kewenig gestern. Die Stellen werden in die Vergütungsgruppe BAT IV/a bzw. III eingestuft. Eine einheitliche Stellenbeschreibung soll garantieren, daß die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Frauen in allen Bezirken gleich sind.

Bislang gibt es in allen Bezirken mit Ausnahme Schönebergs Frauenbeauftragte. Finanziert wurden die Stellen bislang aus Dispositionsmitteln.

Die Initiative zur Schaffung der Frauenbeauftragten in den Bezirken ging ursprünglich von AL- und SPD-Frauen aus. Im Verlauf der Diskussionen machten sich auch CDU-Frauen die Forderung zu eigen. Die Stellen wurden dann auch größtenteils mit CDU-Frauen besetzt. Die AL sah sich ihrer ursprünglichen Ideen und Vorstellungen beraubt, da die Frauenbeauftragte faktisch machtlos ist. Sie hat innerhalb der Verwaltung keine leitende Position.

Das zeigte der Streit um die Eingruppierung - bezahlt wird BAT VI, die AL-Frauen hatten BAT II gefordert. Die Frauenbeauftragte hat keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung und ist damit auf das Goodwill der Verwaltung, der sie zugeordnet ist, angewiesen. Außerdem hat sie kein Öffentlichkeitsrecht. Das alles führte im letzten Jahr zu Diskussionen innerhalb der Alternativen Liste, bis hin zu Überlegungen, die Frauenbeauftragten wieder abzuschaffen.

bf