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KOMMENTARRecht auf Faulheit

■ Das Arbeitsamt zahlt kein Schlaraffenland

Da war also das ganze Studieren doch nicht umsonst. Im Gegenteil: Wenn man der Entscheidung der Kasseler Bundessozialrichter trauen darf, dann sichert das Diplom jetzt den Anspruch auf volle Auszahlung der Arbeitslosenhilfe. Nie wieder das schlechte Gewissen, wenn die Eltern um ein paar Mark von ihrem dicken Konto angegangen wurden, nie wieder schwarze Jobs in der Kneipe, um die stolz verschmähte Familiengabe durch Selbstverdientes zu ersetzen.

Bremens ABM-Szene kann aufatmen. Knapp unter der grünen „Grundsicherungs“-Forderung von 1.200 Mark liegt nun auf Dauer die Arbeitslosenhilfe eines ABM-Akademikers. Damit ist kein Schlaraffenland zu haben, aber für den Platz in der Wohngemeinschaft, für das Bier am Abend, den Kreta-Urlaub im Frühjahr und die Parzelle bei Sonnenschein reicht es allemal.

Das Studieren hat sich wirklich gelohnt. Zwar war es nichts mit dem verfassungsmäßigen Recht auf Arbeit. Doch jetzt winkt immerhin ein arbeitsamtmäßiges Recht auf Faulheit.

Dirk Asendorpf

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