piwik no script img

Schwangerschaftsabbruch: Beratung ohne Vorgabe

Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag mehrheitlich den Senat beauftragt, im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß im geplanten Beratungsgesetz zum Schwangerschaftsabbruch „dem Konflikt der Schwangeren durch eine offene Beratung ohne Zielvorgabe gebührend Rechnung“ getragen wird. Eine Entscheidung über den Abbruch der Schwangerschaft sei ebenso zu respektieren wie eine Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft. Die schwangere Frau treffe die Entscheidung über Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft selbst. Zuvor wurde in namentlicher Abstimmung ein Antrag der AL über eine umfassende Gewährung von Sozialhilfe an Frauen mit nichtehelichen Kindern abgelehnt. Die AL hatte gefordert, daß die Überleitung von Unterhaltsansprüchen an das Sozialamt dann unterbleiben solle, wenn die Benennung des unterhaltspflichtigen Vaters zu einer Konfliktlage führe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen