: Schwangerschaftsabbruch: Beratung ohne Vorgabe
Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag mehrheitlich den Senat beauftragt, im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß im geplanten Beratungsgesetz zum Schwangerschaftsabbruch „dem Konflikt der Schwangeren durch eine offene Beratung ohne Zielvorgabe gebührend Rechnung“ getragen wird. Eine Entscheidung über den Abbruch der Schwangerschaft sei ebenso zu respektieren wie eine Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft. Die schwangere Frau treffe die Entscheidung über Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft selbst. Zuvor wurde in namentlicher Abstimmung ein Antrag der AL über eine umfassende Gewährung von Sozialhilfe an Frauen mit nichtehelichen Kindern abgelehnt. Die AL hatte gefordert, daß die Überleitung von Unterhaltsansprüchen an das Sozialamt dann unterbleiben solle, wenn die Benennung des unterhaltspflichtigen Vaters zu einer Konfliktlage führe.
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