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U-Boot-Ausschuß behindert

■ Amtsgericht hält Untersuchungsauftrag des U-Boot-Ausschusses für verfassungswidrig

Bonn (dpa) - Das Amtsgericht Bonn hält den Untersuchungsauftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die nichtgenehmigte Lieferung von U-Boot-Konstruktionsplänen nach Südafrika klären soll, für verfassungswidrig. Mit einem am Montag bekanntgewordenen Beschluß vom 23.September lehnte das Gericht deshalb einen Antrag des Ausschusses ab, Akten der Firmen Howaldtswerke -Deutsche Werft AG (HDW/Kiel) und Ingenieurkontor Lübeck (IKL) beschlagnahmen zu lassen.

Die Anträge seien zurückzuweisen, „da es an einem verfassungsmäßig zulässigen Untersuchungsauftrag fehlt, der Grundlage der beantragten Beschlagnahmen sein könnte“, heißt es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluß. Das Gericht hielt es für unzulässig, daß der Ausschuß auch das Verhalten von Ministerpräsidenten der Länder und des namentlich genannten bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) bei der U-Boot-Affäre untersuchen soll.

Aus dem Zusammenhang der Verfassung, so das Amtsgericht, ergebe sich, daß Untersuchungsaufträge sich im Rahmen des Aufgabenbereichs des Bundestages halten müßten und nicht „andere als Bundesaufgaben betreffen dürfen“. Im Januar hatte die SPD eine Änderung des Untersuchungsauftrages beantragt, um das Beschlagnahmeverfahren nicht zu gefährden. Dieser Antrag war am 4.Februar mit Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden. Die Koalitonsparteien hatten darin Erweiterungen des Untersuchungsauftrages gesehen, derentwegen nur ein neuer Ausschuß beantragt werden könne.

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