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Magistras

■ Nach zwei Jahren Rechtsstreit: Uni-Absolventinnen bekommen weiblichen Titel verliehen

Ob ein Mann sich in Zukunft nach einem Uni-Examen statt Magister auch Magistra nennen kann, bleibt weiterhin offen. Den Frauen jedenfalls werden ihre akademischen Grade an Berliner Hochschulen künftig in weiblicher Sprachform verliehen. Statt des bisher üblichen „Magister artium“ sollen die Abschlußzeugnisse der Studentinnen nun mit „Magistra artium“ bedruckt werden.

Den Anstoß zur Abschaffung des Titelpatriarchats gaben vor zwei Jahren zwei Publizistikstudentinnen, die Klage beim Verwaltungsgericht einreichten. Anderthalb Jahre später gab das Gericht die Empfehlung, die „weibliche Sprachform bei der Verleihung akademischer Grade“ zuzulassen (taz berichtete). Nach einem weiteren halben Jahr der Prüfung durch den Wissenschaftssenator kam dieser jetzt zu dem Ergebnis, „daß gegen die Verwendung der weiblichen Sprachform bei akademischen Graden keine rechtlichen Bedenken zu erheben sind“. Es sei jedoch sicherzustellen, heißt es in einem entsprechenden Brief des Senators an alle Hochschulen in Berlin, „daß einer Berechtigten auf Antrag die Bezeichnung in der männlichen Sprachform verliehen wird“. (Der Senator läßt hier offen, ob auch einem Mann auf Antrag ein Zeugnis in weiblicher Sprachform verliehen werden kann.)

Die Prüfungsordnungen der Fachbereiche sollen nun entsprechend geändert werden, die neue Sprachregelung auf den Zeugnissen wird hiervon jedoch nicht abhängig gemacht. Die „Lehrmeisterinnen der Künste“ werden sich nach Auskunft eines Prüfungsbüros der FU allerdings noch ungefähr ein Vierteljahr gedulden müssen, denn solange brauche die Unidruckerei, bis sie die neuen Magistra-Zeugnisse gedruckt haben wird.

dh

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