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Bußgeld trotz radiertem VZ-Bogen

Frankfurt (taz) - Das Amtsgericht Groß-Gerau hat am Montag den Bischofsheimer Bürger Uwe Böhm wegen der „Nichtteilnahme an der Volkzählung“ zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 200 Mark verurteilt - und das, obwohl Böhm von der Erhebungsstelle ein „gebrauchter“ VZ-Bogen zugeschickt worden war, den bereits ein anderer Bischofsheimer Bürger ausgefüllt hatte (die taz berichtete). Das Gericht vertrat zur Verwunderung des Verteidigers - die Auffassung, daß sich Böhm um einen neuen Volkszählungsbogen hätte bemühen müssen. Der schon ausgefüllte und nur mangelhaft ausradierte VZ -Bogen falle unter das „Restrisiko“, das jeder Bürger im Umgang mit den Behörden zu tragen habe.

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