Berliner Arbeitsgericht verschafft Nichtrauchern frische Luft

Berlin (taz) - Nichtraucher haben einen rechtlichen Anspruch auf eine „absolut tabakrauchfreie Luft am Arbeitsplatz“. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, entsprechend rauchfreie Räume zur Verfügung zu stellen. Zu dieser Grundsatzentscheidung zugunsten der Passivraucher kommt jetzt ein gestern veröffentlichtes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, das in seiner Unzweideutigkeit bisher als einmalig in der Bundesrepublik gilt.

Die Berliner Richter hatten über das Begehren eines schwer asthma-kranken Büroangestellten zu verhandeln, der sich dagegen wehrt, mit heftig qualmenden Kollegen in einem Raum zusammenarbeiten zu müssen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts geht jedoch weit über diesen Einzelfall hinaus. Grundsätzlich, so der Tenor der Entscheidung, müssen die Betreiber einer Arbeitsstätte dafür Sorge tragen, daß am Arbeitsplatz „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ vorhanden sei. Diese müsse etwa der Qualität der Außenluft entsprechen. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse könne mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, daß das unfreiwillige Einatmen von Tabakrauch ein Gesundheitsrisiko ist. Hinsichtlich der Langzeitfolgen gebe es keine nichtschädliche Tabakrauchkonzentration. Wenn Arbeitgeber nicht in der Lage wären, besondere Räume für Nichtraucher zur Verfügung stellen, so sollten sie sich gefälligst an die Verursacher des Dilemmas, die Raucher, wenden, meinten die Richter. Schließlich gebe das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit keinem das Recht, andere in ihrer Gesundheit zu beeinträchtigen. How! (AZ: 9 Ca 400/87)

Ve.