: Irischer Whiskey künftig mit Anis-Beigeschmack
Britisches Kartellamt verhinderte, daß britischer Whisky irischen Whiskey schluckt ■ Aus Dublin Ralf Sotscheck
Patrick Ricard sprühte diese Woche vor guter Laune. „Ich bin überglücklich, daß das Londoner Kartellamt uns keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat“, sagte der Chef des französischen Getränkekonzerns Pernod Ricard. Das Kartellamt hatte entschieden, daß Pernod keine Aktien des irischen Whiskey-Monopolisten „Irish Distillers Group“ (IDG) (u.a. auch Whisky) freigeben muß, obwohl das Amt die Geschäftspolitik des französischen Konzerns scharf kritisierte. Pernod Ricard hatte verschiedenen IDG -Aktionären im September in einer Nacht- und Nebelaktion ein lukratives Angebot für 53 Prozent der Aktien gemacht. Die Aktionäre akzeptierten das Angebot, weil Pernod ihnen weisgemacht hatte, daß der finanzkräftigere Rivale um die Aktien, der britische Getränkekonzern „Grand Metropolitan“, das Angebot aufgrund des Wettbewerbsgesetzes nicht mehr erhöhen dürfe. Als das Kartellamt verfügte, daß Grand Metropolitan sein Angebot sehr wohl erhöhen dürfe, war es zu spät: ein Dubliner Gericht entschied, daß der mündliche Vertrag zwischen Pernod und den IDG-Aktionären gültig sei. Nachdem nun Grand Metropolitans Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen wurde und ein Londoner Gericht den Einspruch des britischen Schnapsgiganten verworfen hat, genehmigte auch der irische Wirtschaftsminister Reynolds (seit vorgestern Finanzminister) den Handel.
Damit geht ein sechsmonatiger Streit um das edle Getränk zu Ende, der mehrere irische und britische Gerichte, das Kartellamt in London und die Europäische Kommission in Brüssel beschäftigt hat. Allerdings kaufte Grand Metropolitan in der vergangenen Woche unverdrossen weiter IDG-Aktien und hat seinen Anteil inzwischen auf über 30 Prozent erhöht. Finanzexperten halten Grand Metropolitans Aktivitäten für einen taktischen Winkelzug, um sich innerhalb des IDG eine stärkere Position zu sichern. Pernod Ricard könnte - um dies abzuwehren - keine der irischen Whiskeymarken gegen Grand Metropolitans IDG-Aktien eintauschen, wie sie sich das wohl mal vorgestellt haben. Minister Reynolds hat den Franzosen untersagt, IDG in Einzelunternehmen aufzusplitten. Außerdem limitierte er Grand Metropolitans Aktienanteil auf 30 Prozent. So wird Pernod Ricard gegenüber dem starken Partner wohl Zugeständnisse beim Vertrieb machen müssen. Auf dem US -amerikanischen Markt arbeiten beide Firmen in diesem Bereich ohnehin eng zusammen.
Der „Irish Distillers„-Fall hat die Diskussionen um die Rolle des Londoner Kartellamts neu entfacht. Das Amt ist auf Wunsch der irischen Regierung auch für die Dubliner Börse zuständig. Während der Beratungen über IDG hatte Reynolds allerdings laut darüber nachgedacht, ein eigenes Kartellamt einzusetzen, falls London zugunsten von Grand Metropolitan entscheiden würde. Die irische Regierung favorisierte Pernod Ricard, weil Grand Metropolitan angekündigt hatte, nach erfolgreicher Übernahme von IDG einzelne Whiskeymarken sofort weiterzuverkaufen. Das hätte die Marktchancen des irischen Whiskeys erheblich verringert, glaubt der Minister. Für den Wirtschaftsanalytiker Eric Franks ist es daher offenkundig, daß politische Motive bei der Entscheidung des Kartellamts eine Rolle gespielt haben, um sich die Zuständigkeit auch für die grüne Insel zu erhalten. Er sagte: „Es ist höchst problematisch, wenn das Londoner Kartellamt bei einem Streit zwischen einem britischen und einem französischen Konzern um eine irische Firma entscheiden muß.“
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