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Europa '92: Harte Zeiten für AsylbewerberInnen

Berlin (taz/dpa) - Bei der bevorstehenden Abschaffung der europäischen Binnengrenzen 1992 sollen AsylbewerberInnen nur noch in einem Land ein Asylgesuch stellen können. Zuständig für einen Asylbewerber soll jeweils das Land sein, in das der Flüchtling legal oder illegal eingereist ist. Auf dieses diskutierte Vorgehen wollen sich nach Informationen aus dem Bonner Innenministerium die zuständigen Minister auf ihrem EG-Gipfel am 9.Dezember in Athen einigen. Dabei soll ein Kriterienkatalog festgelegt werden, der verhindern soll, daß einmal abgelehnte Asylbewerber in einem anderen EG-Staat Schutz suchen. Bayerns Innenminister Stoiber (CSU) und Zimmermanns Staatssekretär Neusel nutzten am Wochenende gezielt diese Meldungen über europäische Vereinheitlichungsbestrebungen, um eine Grundgesetzänderung zu fordern. Ohne eine „Anpassung“ des bisher grundgesetzlich geschützten Asylrechts könne man keine Flüchtlinge, die über andere europäische Staaten einreisen, ablehnen. Die BRD würde dann zum „Reserve-Asylland“ für diejenigen werden, die bereits woanders vergeblich Aufnahme gesucht haben.

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