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Mordprozeß

Im Prozeß um den Mord an der 21jährigen Bankangestellten Claudia Mrosek wird die 29. Strafkammer am Mittwoch entscheiden, ob das Gutachten über den „genetischen Fingerabdruck“ des Angeklagten Hansjürgen R. ein zulässiges Beweismittel ist. Verteidiger Ströbele beantragte gestern, den für morgen geladenen Sachverständigen nicht zu hören, weil der „genetische Fingerabdruck“ ein unzulässiger Eingriff in die „unantastbare Intimsphäre“ sei und es keine Rechtsgrundlage gebe. Wie berichtet, bedarf es dieses Beweismittels ohnehin nicht mehr, weil der Angeklagte bereits ein Geständnis abgelegt hatte.

Foto: Dietmar Gust

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