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Millionär darf weiterarbeiten

■ Die Bayerischen Motorenwerke verlieren Kündigungsprozeß gegen renitenten Berliner Gewerkschafter Daß der heimliche Millionär Vollmer seine Lebensumstände verschwiegen hat, ist kein Kündigungsgrund

Berlin (taz) - Der Millionär Peter Vollmer (47) darf weiter am Fließband im Berliner Motorradwerk der Bayerischen Motorenwerke (BMW) arbeiten.

Alles, was er bei seiner Einstellung 1980 verschwiegen hat

-daß er Mitbesitzer verschiedener Druckereiunternehmen ist, Qualifikationen als gelernter Flachdrucker hat, ausgebildeter Betriebsassistent ist und in England und den USA als Architekt ausgebildet wurde -, gibt dem Unternehmen nach Jahren unbeanstandeter Tätigkeit kein Recht zur Kündigung. Das entschied gestern das Landesarbeitsgericht Berlin in letzter Instanz.

Auf dieses Verschweigen hatte BMW seine achte (!) Kündigung gegen den unbequemen Gewerkschafter gegründet, der als Arbeiter „als Gleicher unter Gleichen“ (Vollmer) leben will. Er wohnt mit seiner Familie in einer Sechziger-Jahre -Neubauwohnung, lebt in bescheidenen Verhältnissen. Sein Vermögen hat er auch vor seinen Freunden immer verschwiegen, die Zinserträge heimlich für politische Projekte gespendet.

Der „einzigartige Fall von arglistiger Täuschung“, den das Unternehmen vor eineinhalb Jahren mit Hilfe einer Detektei aufdeckte, ist für BMW ein Beleg dafür, daß es Vollmer nicht um Arbeit, sondern um Agitation gehe. Hätte Vollmer bei der Einstellung seinen wahren Lebenslauf aufgeblättert, hätte er den Job natürlich nicht bekommen, argumentierte BMW. Außerdem hätte man dann sofort beim vorherigen Arbeitgeber nachgefragt und erfahren, daß auch dort der Betriebsrat Vollmer für „Unruhe, Spaltung und Störung des Betriebsfriedens“ stand.

Peter Vollmer ist einer von drei Betriebsräten, die das Unternehmen seit über vier Jahren rauswerfen will. Alle 22 Kündigungen gegen die Drei, die dem Unternehmen die Manipulation einer Betriebsratswahl nachweisen konnten, wurden von den Gerichten zurückgewiesen. Die Betriebsratswahl wurde nach mehrjährigem Streit für ungültig erklärt. Die Neuwahl im April 1987 brachte den drei Standhaften trotz mehrjähriger Zwangsabwesenheit aus dem Betrieb 43 Prozent der Stimmen.

Trotzdem suchte das Unternehmen nach weiteren Kündigungsgründen. Ins Feld geführt wurde unter anderem der zerrüttete Betriebsfrieden. Das Landesarbeitsgericht hat dies höchstrichterlich zurückgewiesen. Hätte BMW sich unmißverständlich verhalten, wäre Unruhe im Betrieb erst gar nicht aufgetreten, mußte sich das Unternehmen sagen lassen.

Gerd Nowakowski Kommentar Seite 4

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