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Menschenrechte-betr.: Berichte taz vom 10./12.12.88

betr.: Berichte,

taz vom 10./12.12.88

In den zahlreichen Berichten über „40 Jahre Menschenrechte“ werden mit keinem Wort die Menschenrechtsverletzungen in der BRD erwähnt. Hierzu gehören insbesondere die Haftbedingungen der politischen Gefangenen, vor allem der aus der RAF und dem Widerstand, die teilweise seit 18 Jahren in Isolationshaft gehalten werden. Wer sich wortreich gegen jede Form von unmenschlicher Behandlung und Folter wehrt, muß auch dazu Stellung nehmen, daß auch Isolation Folter ist. Die Haftbedingungen der politischen Gefangenen in der BRD verstoßen gegen die Menschenrechte und gegen internationale Vereinbarungen, was den politisch Verantwortlichen durchaus auch bewußt ist, sonst müßten sie diese Tatsache nicht verschleiern und hierüber die Unwahrheit verbreiten, wie beispielsweise bei der Anhörung zur Lage der Menschenrechte in der BRD im April 1986 vor dem Menschenrechtskomitee der UNO, wo der Vertreter der Bundesregierung, Stoecker, wahrheitswidrig behauptete, die Gefangenen seien gar nicht in Einzelhaft, sondern tagsüber in kleinen Gruppen zusammen - worauf zum Schluß der Anhörung das sowjetische Mitglied im Ausschuß sagte, die BRD sei offensichtlich bestrebt gewesen, den Ausschuß hinters Licht zu führen.

Wenn Bundeskanzler Kohl sich darüber beschwert, daß es in der DDR einen Schießbefehl gegen diejenigen Bürger gebe, „die dem Staat den Rücken gekehrt haben“, so läßt er unerwähnt, daß diejenigen Bürger der BRD, die hier dem Staat den Rücken gekehrt haben und auch nicht bereit sind, abzuschwören, weiterhin in Isolationshaft gehalten werden. (...)

Rainer Koch, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main 1

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