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Lebenslang für NS-Gendarmen

Nürnberger Schwurgericht verurteilte den 82jährigen Wilhelm Wagner wegen dreifachen Mordes an polnischen Juden / Gericht spricht von „Exzeßtaten“ / Entscheidend die Aussagen von drei Augenzeugen  ■  Aus Nürnberg Bernd Siegler

Das Nürnberger Schwurgericht hat den 82jährigen Wilhelm Wagner nach 18 Verhandlungstagen zu einer lebenslänglichen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Für das Gericht besteht kein Zweifel, daß Wagner als Gendarm im August 1942 im polnischen Städtchen Wieliczka nahe Krakow drei polnische Juden erschossen hat. Das Urteil des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richter Hans Manger entsprach weitgehend dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Schwalm. Wagners Verteidiger hatte aufgrund von widersprüchlichen Zeugenangaben für seinen Mandanten Freispruch gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Wagner am 28.August an einer Aktion beteiligt gewesen war, die Wieliczka „judenrein“ machen sollte. Etwa 7.000 Juden mußten sich nahe des Bahnhofs versammeln. Alte und kranke Menschen sowie Kinder wurden sofort ausgesondert und im nahen Wald bei Niepolomiece erschossen. Die übrigen wurden mit Zügen in verschiedene Arbeitslager und in das Vernichtungslager Belzec deportiert. Schon während der Deportation erschoß Wagner laut Urteil, ohne einen konkreten Befehl, einen jüdischen Greis. Bei der anschließenden Durchsuchung der Häuser nach versteckten Juden tötete Wagner dann die Milchfrau Berger und den Uhrmacher Sobel durch Kopfschüsse.

Auch hier, so Richter Manger, lag kein Befehl vor. Wagner hat demnach aus niederen Beweggründen gemordet und sich als „Herr über Leben und Tod“ aufgespielt. Das Gericht hob hervor, hierbei habe es sich um „Exzeßtaten“ gehandelt. Nach 46 Jahren könne die Schuld eines Angeklagten nur mehr durch Augenzeugen belegt werden. „Glücklicherweise für die Gerechtigkeit“, so Richter Manger, „hatten wir drei Augenzeugen.“

Wagner hatte im Lauf der Verhandlung jede Tatbeteiligung abgestritten und die Aussagen der Zeugen als „von A bis Z erlogen“ bezeichnet. Das Urteil hält Wagner, der seine Karriere als Polizist nach dem Krieg im fränkischen Markt Bibart fortsetzte, für „vollkommen ungerecht“. Sein Verteidiger kündigte Revision an. Siehe Tagesthema Seite 3

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