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129a-Prozeß in Frankfurt

Frankfurt (taz) - Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der §129a-Prozeß gegen Ali J., Michael D. und Bernhard R. Ali J., der bereits als der RAF zugehörig von 1972 bis 1983 eine elfjährige Haftstrafe absitzen mußte, und die beiden anderen Angeklagten werden beschuldigt, in der Nacht vom 29.Februar auf den 1.März 1988 einen Brandanschlag auf eine Renault-Niederlassung im hessischen Karben verübt zu haben.

Die Anklage wirft ihnen außer der Brandstiftung die Gründung sowie Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ vor. Zur Begründung führt die Anklage ein Bekennerschreiben zum Renault-Anschlag an. Bei dem Anschlag sollen 850.000 Mark Sachschaden entstanden sein. In der Selbstbezichtigung soll die Aktion als „Unterstützungsmaßnahme für die Häftlinge der Action Directe“, die damals im Hungerstreik waren, bezeichnet worden sein. Das Bekennerschreiben ende mit einer Solidaritätserklärung für die Gefangenen aus der RAF und der Anti-Startbahnbewegung.

Prozeßbeginn: 24.Januar, 9.30 Uhr. Einlaß in den Saal 146 im Gebäude A des Oberlandesgericht ist eine Stunde vorher danach immer dienstags und donnerstags zur gleichen Uhrzeit.

M.B.

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