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Kein Schmerzensgeld für Infizierten

■ Hamburger Gericht: Krankenhaus kann für die Übertragung des Virus nicht verantwortlich gemacht werden / Frau hatte infizierte Blutkonserve erhalten und ihren Mann angesteckt

Hamburg (dpa) - Ein pensionierter Postbeamter erhält weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz dafür, daß er sich bei seiner Frau mit dem Aids-Virus HIV angesteckt hat. Dies hat das Hamburger Landgericht am Freitag entschieden. Der Mann hatte von der Stadt Hamburg 1.000 DM monatlich gefordert. Seine Ehefrau hatte sich 1984 bei einer Darmoperation in der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf durch eine Blutkonserve infiziert und dann den Ehemann angesteckt.

Das Ehepaar hatte ab August 1985 wieder miteinander geschlafen. „Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, wie groß überhaupt die Ansteckungsgefahr von Aids war“, sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer in der Urteilsbegründung. Testverfahren seien noch nicht üblich und zudem mit großer Unsicherheit behaftet gewesen, deshalb könne der Klinik kein kein Vorwurf gemacht werden.

Erst 1985 hatte die Uniklinik eine Expertenkommission eingesetzt, die unter anderem ein einheitliches Vorgehen in der Frage der Rückverfolgung von HIV-infizierten Blutkonserven und der Information betroffener Patienten klären sollte. Im Herbst seien dann die ersten Ärzte, die an Transfusionen beteiligt waren, informiert worden. Tests hätten begonnen. „In allen anderen Bundesländern und auch in anderen Staaten ist die Rückverfolgung noch später eingeführt worden“, erklärte der Richter.

Das Gericht argumentierte außerdem, daß im Jahr 1985 eine „gewisse Hysterie“ beim Thema Aids in der Bevölkerung geherrscht habe. Diese Hysterie habe angeblich dagegen gesprochen, vorsichtshalber alle Empfänger von infizierten Blutkonserven über eine mögliche Erkrankung zu informieren. „Eine solche Nachricht hätte bei den Patienten zu einer sofortigen sozialen Isolierung geführt.“ Das Vorgehen des Krankenhauses, das den Postbeamten und seine Frau zunächst durch den Hausarzt anonym auf HIV testen ließ und sie erst nach der zweiten Bestätigung des Ergebnisses über ihre Erkrankung informierte, sei also richtig gewesen.

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