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Nach Drogenentzug keine AlHi

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß eine zweijährige Drogenentzugsbehandlung in einer Fachklinik für die anschließende Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe rechtfertigt. Beim Bundessozialgericht blieb in letzter Instanz die Klage eines Mannes erfolglos, der zwei Jahre auf Kosten der Rentenversicherung zur Drogenentziehung in einer Fachklinik war und anschließend ohne vorausgegangene Beschäftigung vom Arbeitsamt Arbeitslosenhilfe haben wollte. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 11 RAr 97/87)

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