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EG-Regelung für Chemie-Exporte

■ Acht zur Herstellung von Chemiewaffen geeignete Chemikalien dürfen aus der EG nicht mehr in Spannungsgebiete exportiert werden / Hormonstreit: Keine EG-Vergeltungsmaßnahmen auf US-Strafzölle

Brüssel (afp) - Die EG-Außenminister haben auf ihrer Ratssitzung am Montag vormittag eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet, die den Export von acht chemischen Substanzen unter gewissen Bedingungen künftig bindenden einzelstaatlichen Ausfuhrlizenzen unterwirft. Diese Lizenzen sollen nicht erteilt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, daß die Chemikalien zur Fabrikation von Chemiewaffen verwendet werden, oder die Möglichkeit besteht, daß sie „direkt oder indirekt“ an Kriegsgegner oder in Spannungsgebiete geliefert werden. Weitergehende einzelstaatliche Maßnahmen zur Eindämmung der weltweiten Entwicklung, Herstellung, Lagerung oder Verbreitung von Chemiewaffen bleiben davon unberührt. Die internationalen Spannungsgebiete wurden nicht näher definiert. Die acht chemischen Substanzen, die sowohl zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, aber auch als Vorprodukte von C-Waffen dienen können, unterliegen bereits einem ähnlichen Verbot der sogenannten Australien-Gruppe, der neben den EG-Staaten auch die USA angeschlossen sind. Ziel der Verordnung ist es, ergänzend die Ausfuhrverbote der Mitgliedstaaten zu koordinieren und abzustimmen. Auf diese Weise sollen „Schlupflöcher“ geschlossen und verhindert werden, daß die Chemiestoffe durch falsche Papiere oder die Angabe falscher Bestimmungsorte umgeleitet werden. Die EG -Kommission übernimmt dabei zwar keine förmliche Monitor -Rolle, sie kann als Beobachter Mitgliedstaaten aber auf „Unterlassungssünden“ hinweisen. Bundesaußenminister Genscher unterstrich, daß die Bundesregierung noch weiter gehen will: Dieser erste Schritt bedürfe der Ergänzung sowohl bei der Zahl der betroffenen Substanzen als auch bei der künftigen Einbeziehung von Anlagenteilen für die C -Waffenproduktion innerhalb der Australien-Gruppe. Nur so könne der Proliferation von C-Waffen entgegengewirkt und die Fertigstellung der Waffenfabrik im libyschen Rabta verhindert werden.

„Waffenruhe“ im Hormonstreit

In dem seit Jahresbeginn schwelenden Hormonstreit um das EG -Einfuhrverbot für hormonbehandeltes Rindfleisch haben die Minister zunächst darauf verzichtet, Vergeltungsmaßnahmen auf die von den USA erhobenen Strafzölle auf einige europäische Produkte zu ergreifen. Laut Staatsministerin Irmgard Adam-Schwaetzer haben die „Zwölf“ einhellig begrüßt, daß die bilateralen Gespräche zwischen EG-Kommissaren und der US-Regierung „Bewegung in die Auseinandersetzung gebracht haben“. Washington wolle den schwelenden Handelskonflikt auf pragmatische Art lösen. Die „Waffenruhe“ soll 75 Tage dauern. Während dieser Zeit soll eine Arbeitsgruppe technische Einzelheiten über die Einfuhr hormonfreien amerikanischen Rindfleisches in die EG ausarbeiten. Dazu gehört vor allem ein Prüfungs- und Beglaubigungsverfahren, das den europäischen Vorschriften entspricht. Die Minister hatten im Januar eine Liste von US -Produkten (Trockenfrüchte und Walnüsse) gebilligt, deren Einfuhren im Wert von etwa 100 Mio. Dollar - entsprechend dem Handelswert der von den USA bestraften Importe aus der EG - ebenfalls mit Strafzöllen belegt werden sollten. Ihr Inkraftsetzen war von einer Einigung im GATT oder bilateralen Verhandlungserfolgen abhängig gemacht worden. Die Kommission erhielt jetzt dennoch den Auftrag, weiterhin auf die Verurteilung der einseitigen „illegalen“ US-Schritte hinzuwirken.

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