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Proteste wegen Beugehaftdrohung für deutschen US-Korrespondenten

Washington/Hamburg (dpa/taz) - Der Fall des deutschen Journalisten Hermann Vinke, dem in Florida kein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt wird, stößt in der BRD bei Rundfunkanstalten und Gewerkschaft auf scharfen Protest. Der Rundfunkjournalist soll sich vor Gericht in Florida verantworten, weil er sich weigert, den Namen eines Informanten preiszugeben. Nach den Gesetzen des Staates Florida, der kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten kennt, droht ihm Beugehaft. Vinke hat inzwischen eine Herzattacke erlitten.

Hintergrund des Falles ist ein Ausbruchsversuch des deutschen Geschäftsmannes Werner Bruchhausen im vergangenen Jahr, der 1987 wegen illegalen Verkaufs von Computertechnologie in den Ostblock verurteilt worden war. Die Behörden hatten nach eigenen Angaben Wind von seinen Fluchtplänen bekommen und ihm eine Fluchtmöglichkeit vorgetäuscht. Vinke fand nun einen Informanten, der ihm berichtete, die US-Behörden hätten von vornherein Bruchhausen eine Falle stellen wollen, „offenbar in der Absicht, ihn noch möglichst lange in Haft halten zu können“.

Der Reporter einer lokalen Fernsehstation, der seinerzeit einen anonymen Tip zum Bruchhausen-„Fluchtversuch“ bekommen hatte, verweigerte ebenfalls die Aussage über seinen Informanten. Er wurde weder mit einem Verfahren noch mit Beugehaft bedroht.

NDR-Intendant Peter Schiwy und ARD-Vorsitzender Hartwig Kelm haben den Botschafter der BRD in den USA, Jürgen Ruhfus, um Schutz für Vinke gebeten. Kelm erklärte, der Fall sei „eine krasse Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes“ und stelle die Pressefreiheit in den USA, zu deren „elementaren Grundsätzen der Schutz des Informanten“ gehöre, infrage.

Der Deutsche Jouralisten-Verband (djv) hat sich beim Auswärtigen Amt, bei der Internationalen Journalisten -Föderation und bei der amerikanischen Journalistengewerkschaft für Vinke eingesetzt.

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