GAL-Hamburg zum RAF-Hungerstreik

Berlin (taz) - Mit Besuchen in den Gefängnissen und durch öffentliche Diskussionsveranstaltungen will der Landesvorstand der Hamburger GAL eine Situation herbeiführen, in der „Menschenrechtsforderungen von Gefangenen nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern erfüllt werden“. In einer Erklärung zum gegenwärtigen Hungerstreik der politischen Gefangenen fordert die GAL die Vorstände und Abgeordneten der Grünen auf, sich dem Vorschlag anzuschließen.

„Wir verstehen den Hungerstreik der RAF-Gefangenen sowie der anderen Gefangenen und die durch ihn angestrebten Ziele nicht als Fortsetzung der von uns abgelehnten RAF-Politik mit anderen Mitteln“, heißt es in dem Papier. Tatsächlich richte sich dieser Hungerstreik allein gegen die in der Bundesrepublik angewandte „unmenschliche Isolationshaft“. Diese Haftbedingungen habe auch amnesty international zuletzt in ihrem Jahresbericht 1986 als „Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Gefangenen“ kritisiert. Der GAL-Vorstand fordert die Behörden auf, die in der Hungerstreikerklärung von Anfang Februar formulierten Forderungen - Zusammenlegung in zwei große Gruppen, Freilassung von vier haftunfähigen Gefangenen und freie medizinische Versorgung ohne behördliche Überwachung „sofort“ zu erfüllen. Entschieden wandte sich die GAL gegen den Brandanschlag auf eine Filiale der Deutschen Bank in Hamburg in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch. Solche Aktionen schadeten dem Bemühen, in der Öffentlichkeit eine größere Unterstützung für die menschlichen Anliegen der Gefangenen zu finden.

gero