: Parkplatzprobleme
■ Prozeß gegen gehbehinderten Mann, der von Polizisten aus dem Halteverbot vertrieben worden war
Ein Tiergartener Amtsrichter befaßte sich gestern mit Parkplatzproblemen von Schwerbehinderten. Vor Gericht stand ein 45jähriger erheblich gehbehinderter Mann, der sein Auto im November 1988 am Forum Steglitz im absoluten Parkverbot abgestellt hatte. Der Betroffene mit einer Sondergenehmigung zum Parken im eingeschränkten Halteverbot schilderte, daß solche Plätze damals von Falschparkern belegt gewesen seien.
In dieser Situation kam es zur Konfrontation mit der Polizei. Der Mann berief sich vor Gericht auf einen „übergesetzlichen Notstand“ und argumentierte, daß der Polizist vor Ort, statt ihm als Behinderten zu helfen, ihn stereotyp aufgefordert habe wegzufahren. Auch auf den Vorschlag, die Plätze zu tauschen, so daß jeder auf einem berechtigten Platz hätte parken können, sei der Beamte nicht eingegangen.
Der Polizist, der das Dienstfahrzeug im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte, sagte aus, ein Tauschvorschlag sei nicht gemacht worden. Ihm sei die ganze Angelegenheit sehr unangenehm gewesen, sagte der Beamte. Aber gerade an dieser Stelle sei es seine Aufgabe gewesen, die Plätze im absoluten Halteverbot für Bedienstete der DDR aus dem Besucherbüro im Forum Steglitz freizuhalten. Ein entsprechendes Hinweisschild gebe es allerdings nicht.
Zum Prozeß war es gekommen, nachdem der behinderte Autofahrer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über zehn Mark eingelegt hatte. Der Richter äußerte großes Verständnis für die Problematik der Behinderten und stellte das Verfahren als nicht ahndungswürdig ein. Der von dem Mann angestrebte Freispruch könne jedoch nicht ausgesprochen werden, weil sein Verhalten rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht sei nicht der richtige Ort für diese Auseinandersetzung, betonte der Richter, und er könne keinen Freibrief für ein generelles Parkrecht ausstellen.
dpa
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