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Falsche eidesstattliche Versicherung?

■ Strafanzeige der taz gegen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Horst Bakker

In einem ganzseitigen Bericht vom 18.Januar 1989 unter dem Titel „Verfassungsschutz zwischen Effizienzkritik und Machterhaltung“ hatte die taz den Senatsrat Bakker, Leiter des Referats Beschaffung und Auswertung beim Berliner VS, der Manipulation bezichtigt. Bakker, so die taz damals, soll den Parteienbericht über die Infiltration von Rechtsextremisten in die Junge Union auf das Niveau „harmlos“ heruntergestutzt haben.

Der Senatsrat war empört und verlangte von der taz eine Gegendarstellung sowie eine Unterlassungserklärung. Die Gegendarstellung hatte die taz gedruckt, die Unterlassungserklärung aber nicht unterzeichnet. Folge war: Es kam zu einem Prozeß, bei dem sich Bakker mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die taz durchsetzte. Obwohl die taz eidesstattliche Versicherungen von zwei SPD -Abgeordneten, darunter der heutige Innensenator Pätzold, vorlegen konnte, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit der taz-Behauptungen ergaben, wurde die eidesstattliche Versicherung des Beamten Bakker vom Gericht höher eingeschätzt und er bekam recht - vorerst.

Inzwischen liegt der taz eine weitere eidesstattliche Versicherung vor. Und die kommt von jemand, der es eigentlich wissen muß: vom Referatsleiter Rechtsextremismus beim Berliner VS. Er gab zu Protokoll, daß Bakker den Bericht ohne seine Billigung unterschrieben habe. Von Bakker sollen dabei bewertende Zusätze eingefügt worden sein, die die bekanntgewordenen Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund in der CDU als „Aktivitäten einzelner auf der Suche nach der politischen Heimat“ verharmloste.

Die taz hat auf der Basis dieser neuen eidesstattlichen Versicherung Horst Bakker nun angezeigt. Der taz-Anwalt will vom Gericht geprüft wissen, ob Bakker eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und ob versucht wurde, einen Prozeßbetrug zum Nachteil der taz zu begehen.

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