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Nitsch verklagt Hessischen Rundfunk

Berlin (taz) - Der österreichische Aktionskünstler Hermann Nitsch hat rechtliche Schritte gegen den Hessischen Rundfunk angekündigt. Das ARD-Kulturmagazin „Titel, Thesen, Temperamente“ hatte am Sonntag abend in dem Beitrag Satanische Feste einen frühen Film Nitschs gezeigt, in dem eine rituelle Vergewaltigung dargestellt wird. Die Sendung hatte heftige Zuschauerreaktionen ausgelöst. Daraufhin empfahl das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst der Städelschule, einer staatlichen Kunsthochschule in Frankfurt, die geplante Berufung Nitschs als Professor zu überdenken. Der Rektor der Schule, Kaspar König, will an der Berufung Nitschs für das kommende Semester festhalten. König sprach gestern von einer Diffamierung des Ansehens von Nitsch und der Städelschule. Die Berichterstattung sei „ein Eingriff in die Berufungspolitik der Hochschule mit demagogischen Mitteln“. Laut König könnte das Ministerium seine Unterschrift verweigern.

Der Film, der im Anschluß an eine Dokumentation über Satanismus in der BRD lief, sei aus dem Zusammenhang gerissenes Rohmaterial, das von ihm nicht autorisiert worden sei, sagte Nitsch. Das sei „journalistisch verantwortungslos“. Die Sendung habe willkürlich gewählte Ausschnitte der Aktion zu Unrecht mit Okkultismus in Verbindung gebracht. Seine Arbeit habe gar nichts mit Vergewaltigung oder Menschenquälerei zu tun.

beba

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