piwik no script img

Hermann Nitsch: Bundesverband: Menschen für Tierrechte / "Umgang mit der sgenannten entarteten Kunst": Zimmermann und Grüne

In die Front der Gegner einer Berufung des österreichischen Aktionskünstlers Hermann Nitsch zum Professor an die Frankfurter Städelschule hat sich Ende der Woche auch der Bundesverband Menschen für Tierrechte eingereiht. Wer Tiere auf der Bühne schlachte, sei ungeeignet, Studenten zu unterrichten und Beamter zu werden, schrieb Verbandssprecher Ilja Weiss dem Rektor der Kunstschule, Kasper König. Der Mißbrauch wehrloser Lebewesen für blutige Aufführungen dürfe nicht mit dem Monatsgehalt von rund 8.000 Mark belohnt werden. Gewalt gegen Tiere könne selbst bei weitestgehender Auslegung nicht als Kunst und Kultur gelten, meinte Weiss. Die Freiheit der Kunst finde dort eine Grenze, wo das Lebensrecht der Mitgeschöpfe betroffen sei, heißt es in dem Brief an König weiter. Nitsch setze sich selbst dem Vorwurf billiger Effekthascherei aus, wenn er für seine Orgien und Mysterienspiele Tiere opfere, um sie regelrecht auszuschlachten. Mit dem Verzicht auf die Berufung von Nitsch könne die Städelschule „ein konkretes Zeichen ethischer Verantwortung setzen“.

Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann ist von den Grünen im Bundestag aufgefordert worden, endlich die Parlamentsanfrage über den „Umgang mit der sogenannten entarteten und mit der sogenannten schönen Kunst“ der NS -Zeit zu beantworten. Acht Monate nach Einbringung der Großen Anfrage wäre es an der Zeit, von dem zuständigen Innenministerium eine regierungsamtliche Antwort zu erhalten, erklärte die Abgeordnete der Grünen Antje Vollmer. In der 38 Punkte umfassenden Anfrage verlangen die Parlamentarier eine Konfrontation von „entarteter“ mit der „offiziellen Staatskunst des Dritten Reichs“. Diese Forderung solle nicht der Rehabilitierung, sondern der „Entdämonisierung von NS-Kunst“ dienen, betonte Frau Vollmer in Übereinstimmung mit anderen Mitgliedern ihrer Fraktion. Im Unterschied zu Gemälden der NS-Zeit seien Spiel- und Propagandafilme des Dritten Reiches bis auf einige Ausnahmen inzwischen frei verfügbar. In der Anfrage heißt es: „Ist die Bundesregierung mit uns der Meinung, daß die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit als auch unser demokratisches Selbstbewußtsein es gebietet, die öffentliche Debatte über die NS-Kunst zu führen?“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen