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„Bilinguale“ wehren sich

■ Empörte Eltern wollen sich einer „leistungsbezogenen Auswahl“ ihrer zehnjährigen Kinder widersetzen

Einigermaßen empört waren viele der Eltern, die ihre Kinder aufs Bilinguale Gymnasium anmelden wollen, als ihre Zehnjährigen am letzten Schultag vor Ostern einen Behörden -Brief mitbrachten: Eine „ganz besondere Begabung“ müsse man mitbringen, wenn man auf dem Bilingualen den Fachunterricht zum Teil auch in englisch verstehen soll. Das wäre, stand da, nach allen Erfahrzungen „nur bei sehr wenigen“ Kindern eines Jahrgangs der Fall. Aus der Gruppe der angemeldeten Zehnjährigen solle deshalb „leistungsbezogen ausgewählt“ werden, wer diese Begabung mitbringe. Wie die „Überprüfung der Sprachbefähigung“ bei den Kindern erfolgen soll, würde den Betroffenen Eltern nach den Osterferien mitgeteilt. (vgl. taz 16.3.)

Vergleichbare Auslese-Verfahren gibt es allerdings nicht. Selbst am Goethe-Gymnasium in Frankfurt, das einen bilingualen Zug hat, wird erst nach der 6.

Klasse und also nach zwei Jahren verstärktem Englisch -Unterricht ausgewählt. Die Bremer Eltern sind besonders verärgert, weil noch vor wenigen Monaten in der Bildungs -Deputation (am 22.11.1988) beschlossen worden war, das Bilinguale stünde offen „für Schüler aller Grundschulen“. Damals hatten die Bildungspolitiker beschlossen, neben den spezifischen Klassen am Hermann-Böse-Gymnasium müßten „gegebenenfalls an weiteren Orientierzungsstufen Vorbereitungs-Angebote für das Bilinguale Gymnasium eröffnet“ werden. Damals war auch behördenintern jedes Testverfahren für pädagogisch unvertretbar gehalten und abgelehnt worden.

Daß jetzt aufgrund der hohen Zahl der Anmeldungen doch ausgesiebt werden soll, wollen sich betroffene Eltern nicht gefallen lassen. Per Mundpropaganda ist eingeladen zu einem Treffen heute abend (3.4., 20 Uhr) im Bürgerhaus Vegesack.

K.W.

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