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Verstößt Namensrecht gegen GG?

Wenn sich die Ehepartner auf keinen gemeinsamen Namen einigen können, muß heute die Frau den Namen ihres Mannes annehmen. Darin sieht die schleswig-holsteinische Frauenministerin Gisela Böhrk einen Verstoß gegen das Grundgesetz und sein Gleichberechtigungsgebot. Die Kieler Landesregierung gab eine entsprechende Stellungnahme zu einem laufenden Namensrechtverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Sollte sich das Karlsruher Gericht der Auffassung der Kieler Landesregierung anschließen, will Gisela Böhrk einen Entwurf zur Novellierung des Namensrechts in den Bundesrat einbringen. Sie betonte, daß in mehr als 100 Ländern der Erde die Beibehaltung des Geburtsnamens gestattet sei.

dpa/taz

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