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Höcker-Prozeß: Verschleppungstaktik

Während der Staatsanwalt im Bielefelder Majdanek-Verfahren gestern mit seinem Plädoyer beginnen wollte, versucht die Verteidigung - wenn auch erfolglos - den Prozeß zu verzögern  ■  Aus Bielefeld B.Markmeyer

Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr.Rainer Eggert beantragte erneut die Einstellung des Verfahrens gegen den 77jährigen ehemaligen KZ-Adjutanten Karl-Friedrich Höcker. Nachdem das Gericht zum Prozeßbeginn im August des letzten Jahres einen solchen Antrag bereits einmal abgelehnt hatte, begründete Eggert seinen Antrag jetzt mit der angegriffenen Gesundheit des Angeklagten. Höcker steht wegen Beihilfe zum Mord an einer großen Zahl von Menschen vor Gericht. Er soll in Majdanek unter anderem das Giftgas ZyklonB beschafft haben. Auf Dokumente, die diese Tatsache belegen, stützt sich die Anklage im Bielefelder Verfahren.

In dem nun neun Monate dauernden Prozeß, so Eggert in seinem Antrag, sei nicht zweifelsfrei geklärt worden, ob es im KZ Majdanek Gaskammern gegeben habe, ob der ehemalige Adjutant davon gewußt habe und ob er zur Ermordung von Häftlingen beigetragen habe. Für den Fall, daß das Verfahren jetzt nicht eingestellt werde, kündigte Eggert umfangreiche Beweisanträge hierzu an.

Staatsanwalt Brendle von der Kölner Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Massenverbrechen wies den Verteidigerantrag zurück. Er machte deutlich, daß die Taktik des Verteidigers auf eine Verschleppung des Verfahrens hinauslaufe: „Erst wartet man ab, bis sich der Gesundheitszustand des Angeklagten verschlechtert, und dann kündigt man Beweisanträge an, die man längst hätte stellen können“ - behaupte aber gleichzeitig, daß der Gesundheitszustand des Angeklagten eine Fortsetzung des Verfahrens nicht erlaube.

Das Gericht will nun erneut über Höckers Gesundheitszustand befinden lassen. Den Verteidigerantrag auf Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht ab.

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