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Alk-Kennzeichnung Pflicht

Bonn (dpa/vwd) - Auf allen Flaschen und Dosen von alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Prozent können die Verbraucher künftig den Alkoholgehalt ablesen. Vom 1.Mai an gilt eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Getränke, vom Bier bis zum Rumtopf. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) hingewiesen. Weine sind ab Jahrgang 1988 und Sekt ab 1987 zu kennzeichnen.

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